Hilfen zur Erziehung
Das Leistungsangebot des Jugendhilfe e. V. beinhaltet z. B. folgende Hilfen zur Erziehung, auf der gesetzlichen Grundlage, nach SGB VIII, § 27 i. V. m.
§ 13 Schulsozialarbeit
§ 18 Begleiteter Umgang
§ 30 Erziehungsbeistand
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Sozialpädagogische Tagesgruppe
§ 34 Wohngruppe
§ 41 Hilfe für Junge Volljährige, Nachbetreuung
Um dieses o. g. Leistungsangebot abzudecken, arbeiten im Bereich der Hilfen zur Erziehung Dipl. Sozialpädagoginnen und Dipl. Sozialarbeitern sowie Erzieherinnen mit Zusatzqualifikationen wie z.B. systemischer Therapeut (SG), staatlich anerkannte Erzieherinnen mit der Zertifizierung zur sozialpädagogischen Familienhelferin und Suchttherapeut, vt-orientiert (a.A.).